[Schußverletzung]: durch Spreng-Geschoß hervorgerufene Verletzung bei Handfeuerwaffe mit ?Einschuß? u. Nahschußzeichen u. Schußkanal evtl. durch Knochen abgelenkt im Knochen konusförmig u. in Schußrichtung sich verbreiternd, evtl. Fremdkörper, bei Nahschuß auch Pulverrückstände enthaltend, evtl. auch mit Ausschuß. Unterschieden als Prellschuß s.c. Hämatom, keine Hautwunde, Prallschuß ?Aufschläger?, ?Rikoschettschuß? meist mit Abschürfung u. s.c. Blutung, Querschläger-, Tangential-, Kontur-, Stec